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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratung, Konzeption und Vermittlungsleistungen

Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sein denn, imFilm hat ihrer Gültigkeit ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn imFilm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die vereinbarte Leistung für den Auftraggeber vorbehaltlos durchführt. 

Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Auftraggeber und imFilm auch für alle Aufträge, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 

Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter von imFilm im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl des dienstleistenden Mitarbeiters oder Subunternehmers bleibt imFilm vorbehalten. 

Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen der besonderen Vereinbarung. 

Besondere Pflichten von imFilm

imFilm verpflichtet sich, alle im Rahmen der Auftragsdurchführung erlangten Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder andere vertrauliche Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln; auf Wunsch gibt imFilm eine entsprechende schriftliche Verpflichtungserklärung ab. 

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten von imFilm zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlicht alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber 

  • eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern von imFilm während der Projektlaufzeit zur Verfügung steht; die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind; 
  • den Mitarbeitern von imFilm jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt. 


Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages von imFilm gefertigte Berichte, Analysen, Konzepte, Organisationspläne, Aufstellungen und Berechnungen ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von imFilm auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Subunternehmer von imFilm.

Gegenüber Unternehmen haftet imFilm bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei imFilm zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden des Auftraggebers.

Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die imFilm die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die nicht von imFilm zu vertreten sind, berechtigen imFilm, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperung, und ähnliche Umstände gleich, von denen imFilm mittelbar oder unmittelbar betroffen ist.

Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber seine Mitwirkungsleistung oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so kann imFilm nach vorheriger Abmahnung mit Fristsetzung für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Ersparte Aufwendungen wird sich imFilm anrechnen lassen. Unberührt bleiben die Ansprüche von imFilm auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung von imFilm wie folgt: Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste von imFilm ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als imFilm dadurch Aufwendungen erspart und / oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat.

Treuepflichten 

Auftraggeber und imFilm verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern des jeweils anderen Partners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

Honorare, Nebenkosten, Fälligkeiten

In den Einzelverträgen werden Preise für Beratungsleistungen, Kosten für die Anfahrtszeiten, Fahrt- sowie Hotelkosten der Mitarbeiter von imFilm vereinbart. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Rechnungsstellung nach Durchführung der Dienstleistung oder bei Aufträgen mit einem zeitlichen Umfang von mehr als 4 Wochen monatlich nachträglich.

Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Schlussbestimmungen

Nebenabreden sind nicht getroffen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von imFilm. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unzulässigen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorangegangenen AGB des Verwenders.

Stand Dezember 2004